Vorsorge &
Vermögensschutz

Spezialisierte Beratung in Scheidung, Kinderbelangen, Vermögensschutz und modernem Familienrecht.

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Schützen Sie, was Sie aufgebaut haben.

Vermögensschutz im Familienrecht hat drei Hebel: die bewusste Güterstandswahl per Ehevertrag, den Schutz von Unternehmen, Holdings und Trusts vor der güterrechtlichen Teilung, und — wenn es ernst wird — das Auffinden und Sichern von Vermögenswerten, bevor sie verschwinden. In der Schweiz ist die Errungenschaftsbeteiligung der gesetzliche Güterstand; wer davon abweichen will, braucht einen notariell beurkundeten Ehevertrag. Wir zeigen Ihnen, welcher Hebel in Ihrer Situation greift — und wann er gezogen werden muss. Am wirksamsten ist Vorsorge, solange noch kein Konflikt besteht.

Wie wir Sie begleiten

Vermögensschutz im Familienrecht ist Vorausdenken. Die besten Ergebnisse entstehen, bevor ein Streit überhaupt beginnt — mit einem klar gebauten Ehevertrag, einer sauberen Holding-Struktur, einer dokumentierten Vermögenslage. Genau das ist unsere Strategie: nicht reagieren, sondern Positionen sichern, solange Ruhe herrscht.

Wir machen seit je nur Familienrecht und sind hoch spezialisiert. Das heisst für Sie: keine anonyme Grosskanzlei mit wechselndem Personal und viel Delegierung, sondern persönliche, enge Begleitung durch den Anwalt, der Ihre Vermögensstruktur kennt und sie über Jahre mitdenkt.

Vermögensfragen reichen über das Recht hinaus. Deshalb arbeiten wir, wo Ihr Fall es verlangt, zusammen mit Privatdetektiven, Finanzplanern, Psychologen und Kommunikationsspezialisten — koordiniert und diskret. Gerade bei vermögenden und öffentlich bekannten Mandanten ist Diskretion nicht Stil, sondern die Grundlage von Vertrauen.

Wenn Werte zu verschwinden drohen, zählt Geschwindigkeit: Wo Vermögen verschoben wird, kämpfen wir um jeden Wert — an Ihrer Seite, gemeinsam. Und wenn es eilt, agieren wir im Notfall unmittelbar.

Die Kanzlei ist in der deutschen und französischen Schweiz aktiv und arbeitet bei grenzüberschreitenden Mandaten mit Partnerkanzleien in mehr als 80 Ländern weltweit zusammen — entscheidend, sobald Vermögen über Grenzen reicht.

In welcher Situation
befinden Sie sich?

Ehevertrag

Güterstand bewusst wählen. Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft? Der Ehevertrag entscheidet, was im Fall der Fälle wem gehört — vor oder während der Ehe, immer notariell beurkundet.

Unternehmen & Holdingstruktur schützen

Firmenwert aus der Teilung heraushalten. Eine Scheidung darf Ihr Unternehmen nicht gefährden. Bewertung, Gesellschaftervereinbarungen, Güterstand und Holding-Struktur greifen ineinander — idealerweise geregelt, lange bevor ein Konflikt entsteht.

Family Offices & Trusts

Trusts im Schweizer Familienrecht. Die Schweiz erkennt Trusts seit 2007 über das Haager Trust-Übereinkommen an. Ob Trust-Vermögen in die güterrechtliche Teilung fällt, hängt von Struktur, Zeitpunkt und Begünstigung ab. Hier zählt jede Klausel. 

Massnahmen vor Trennung

Wenn eine Trennung absehbar wird Unterlagen sichern, Vermögenslage dokumentieren, Liquidität ordnen — rechtzeitig und diskret. Was Sie jetzt vorbereiten, bestimmt Ihre Position später, ohne den Verdacht der Vermögensverschiebung zu erzeugen.

Vermögenssuche & Einfrieren

Wenn Werte verschoben werden. Verschwindet Vermögen ins Ausland, zählt Geschwindigkeit. Mit Privatdetektiven und Partnerkanzleien spüren wir Werte weltweit auf und sichern sie in der Schweiz über Arrest (Art. 271 SchKG).

Steuern bei Trennung

Was eine Trennung steuerlich auslöst. Getrennte Veranlagung, Übertragung von Liegenschaften, Vorsorgegelder: Eine Trennung hat einen Steuer-Footprint, der sich planen lässt. Wir rechnen ihn vorher durch, statt ihn nachher zu bezahlen.

Ihre Anfrage

Sie erhalten eine zeitnahe Rückmeldung.

Häufige Fragen zu
Vorsorge & Vermögensschutz 

Brauche ich einen Ehevertrag, wenn ich ein Unternehmen besitze?

In den meisten Fällen ja. Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung — der während der Ehe geschaffene Unternehmenswert kann dann teilungspflichtig werden. Ein notariell beurkundeter Ehevertrag erlaubt es, das Unternehmen aus der güterrechtlichen Teilung herauszuhalten oder klar zu bewerten. Ideal ist die Regelung vor der Heirat; sie ist aber auch während der Ehe möglich.

Ja. Ein Ehevertrag lässt sich vor und während der Ehe schliessen, stets mit öffentlicher Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar. Sinnvoll ist das oft, wenn sich die Vermögenslage ändert — bei Unternehmensgründung, Erbschaft oder dem Erwerb von Liegenschaften. Wichtig ist, dass beide Seiten vollständig und transparent informiert sind.

Das hängt von der Struktur ab. Die Schweiz anerkennt Trusts seit 2007 über das Haager Trust-Übereinkommen, behandelt sie güterrechtlich aber differenziert. Ob Trust-Vermögen geteilt wird, richtet sich danach, wann der Trust errichtet wurde, wer wirtschaftlich begünstigt ist und wie die Mittel zugeflossen sind. Solche Konstellationen prüfen wir im Detail.

Hier zählt Geschwindigkeit. Über einen Arrest (Art. 271 SchKG) lassen sich Vermögenswerte in der Schweiz sichern; im Ausland arbeiten wir mit Privatdetektiven und Partnerkanzleien in über 80 Ländern. Je früher dokumentiert wird, was wohin fliesst, desto besser die Chancen. Im Notfall agieren wir unmittelbar.

Gerade dann. Die wirksamsten Schutzmassnahmen entstehen in Ruhe, nicht im Streit: ein durchdachter Güterstand, saubere Gesellschaftsstrukturen, eine dokumentierte Ausgangslage. Wer erst handelt, wenn es kriselt, hat weniger Spielraum — und schnell den Verdacht der Vermögensverschiebung gegen sich. Vorsorge ist die günstigste Form des Vermögensschutzes.