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SIE MÖCHTEN IHR 
UNTERNEHMEN ODER IHRE 
HOLDING VOR 
FAMILIENRECHTLICHEN 
RISIKEN SCHÜTZEN. 

Ohne vorsorgliche Regelung kann der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung auch die Wertsteigerung von Unternehmensanteilen erfassen, die während der Ehe entsteht – bei einer Scheidung kann das zu erheblichen Ausgleichsforderungen und Liquiditätsdruck auf das Unternehmen führen. Wir schützen Geschäftsvermögen mit einer Kombination aus güterrechtlichen Instrumenten wie Eheverträgen, gesellschaftsrechtlichen Massnahmen wie Vinkulierungs- und Vorkaufsklauseln sowie, bei internationalen Strukturen, Holdinggesellschaften und Trusts. Wir arbeiten dazu eng mit Steuerberatern, Notariaten und Family Offices zusammen. Ziel ist eine Struktur, die im Trennungsfall Bestand und Handlungsfähigkeit des Unternehmens sichert, ohne die güterrechtlichen Ansprüche des anderen Ehegatten zu verletzen. 

Kontakt: contact@alkatout-legal.ch | +41 22 512 04 05 

WARUM UNTERNEHMEN 
UND HOLDINGS 
FAMILIENRECHTLICH 
GEFÄHRDET SIND 

Unternehmensanteile, die während der Ehe erworben oder aufgebaut werden, gehören grundsätzlich zur Errungenschaft und damit zur hälftigen Teilung bei einer Scheidung. Betroffen ist dabei nicht nur der Anteil selbst, sondern häufig auch dessen Wertsteigerung während der Ehezeit. Da Unternehmensanteile in der Regel nicht liquide sind, kann eine güterrechtliche Ausgleichsforderung in bar erhebliche Liquidität binden oder eine Veräusserung erzwingen. Bei Holdingstrukturen kommt hinzu, dass Beteiligungen über mehrere Gesellschaften und teils mehrere Länder verteilt sind, was die Bewertung und Zuordnung zusätzlich erschwert. 

INSTRUMENTE ZUM 
SCHUTZ IHRES UNTERNEHMENS 

  • Ehevertrag mit güterrechtlicher Zuordnung – Unternehmensanteile und deren Wertsteigerung werden dem Eigengut zugeordnet oder vollständig von der Errungenschaftsbeteiligung ausgenommen. 

  • Gesellschaftervereinbarungen – Vinkulierungsklauseln, Vorkaufsrechte und Zustimmungsvorbehalte verhindern, dass Anteile im Trennungsfall an aussenstehende Dritte oder den Ehegatten übergehen. 

  • Holdingstrukturen – die Bündelung operativer Gesellschaften unter einer Holding erleichtert die güterrechtliche Zuordnung und schafft eine klare Trennung zwischen unternehmerischem und privatem Vermögen. 

  • Bewertungsklauseln – vertraglich vereinbarte Bewertungsmethoden schaffen im Trennungsfall Klarheit und reduzieren das Streitpotenzial über den Unternehmenswert. 

Wir prüfen im Einzelfall, welche Kombination dieser Instrumente zur Gesellschaftsstruktur, zur Vermögenssituation und zu den familiären Verhältnissen passt. Bei internationalem Bezug kommt als zusätzliches, eigenständiges Instrument häufig eine Trust- oder Stiftungsstruktur infrage. 

INTERNATIONALE HOLDING- UND
VERMÖGENS-STRUKTUREN 

Bei Unternehmern mit Gesellschaften oder Beteiligungen in mehreren Ländern – etwa in Deutschland, Frankreich, im Vereinigten Königreich oder den USA – stellt sich zusätzlich die Frage, welches Güterrecht und welches Gesellschaftsrecht überhaupt zur Anwendung kommen. Wir klären die anwendbare Rechtsordnung, stimmen die güterrechtliche Gestaltung mit der bestehenden Holdingstruktur ab und arbeiten dabei eng mit unserem internationalen Partnernetzwerk in mehr als 80 Ländern zusammen. Das ist besonders relevant, wenn ein Wohnsitzwechsel geplant ist oder Beteiligungen neu strukturiert werden sollen. 

WIE WIR VORGEHEN 

Wir sind auf den familienrechtlichen Schutz von Unternehmensvermögen spezialisiert und koordinieren dabei die güterrechtliche, gesellschaftsrechtliche und – in Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk – steuerliche Perspektive. Unser Vorgehen umfasst die Analyse der bestehenden Gesellschafts- und Vermögensstruktur, die Abstimmung mit Steuerberatern und Family Office, die Gestaltung von Ehevertrag und Gesellschaftervereinbarung sowie die Begleitung der notariellen Umsetzung. Bestehende Strukturen prüfen wir auf Wunsch periodisch, etwa nach einer Kapitalerhöhung, einem Beteiligungswechsel oder einem Wohnsitzwechsel ins Ausland. 

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HÄUFIGE FRAGEN ZUM
SCHUTZ VON UNTERNEHMEN
UND HOLDINGS

WIE WIRKT SICH EINE SCHEIDUNG AUF MEIN UNTERNEHMEN AUS, WENN KEIN EHEVERTRAG BESTEHT?

Ohne Ehevertrag gehören Unternehmensanteile und deren Wertsteigerung während der Ehe grundsätzlich zur Errungenschaft und damit zur hälftigen Teilung. Das kann zu erheblichen Ausgleichsforderungen führen, die aus dem Unternehmen selbst finanziert werden müssen. 

Nein. Eine Holdingstruktur erleichtert die Zuordnung und Bewertung von Beteiligungen, ersetzt aber keine güterrechtliche Regelung. Ergänzend ist in der Regel ein Ehevertrag erforderlich. 

Der Ehevertrag regelt das Verhältnis zwischen den Ehegatten, die Gesellschaftervereinbarung das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern. Für einen wirksamen Schutz setzen wir häufig beide Instrumente kombiniert ein. 

Trusts können in geeigneten, meist international ausgerichteten Konstellationen eine Abgrenzung schaffen. Ob eine Trust-Struktur sinnvoll und rechtlich tragfähig ist, hängt vom Einzelfall und der beteiligten Rechtsordnung ab. 

Die Bewertung folgt anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden und kann vertraglich vorab festgelegt werden, um Streitigkeiten im Trennungsfall zu reduzieren. Wir arbeiten hierzu mit spezialisierten Bewertungsfachleuten zusammen. 

Grundsätzlich möglichst frühzeitig – idealerweise vor der Heirat oder unmittelbar bei Gründung beziehungsweise Erwerb der Beteiligung. Ein Ehevertrag lässt sich aber auch während einer bestehenden Ehe noch abschliessen oder anpassen. 

In diesem Fall klären wir zunächst, welches Güterrecht anwendbar ist, und stimmen die Schutzstruktur darauf ab. Ein Wohnsitzwechsel kann die anwendbare Rechtsordnung verändern, weshalb bestehende Regelungen in solchen Fällen überprüft werden sollten.