Strafrecht
in der Familie

Spezialisierte Beratung in Scheidung, Kinderbelangen, Vermögensschutz und modernem Familienrecht.

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Wenn aus einem Familienkonflikt 
eine Straftat wird.

Manche familienrechtlichen Konflikte überschreiten die Grenze zum Strafrecht: häusliche Gewalt, die Entführung eines Kindes ins Ausland, beharrlich nicht bezahlter Unterhalt. Dann zählen Schutz und Geschwindigkeit zuerst. In der Schweiz greifen dafür konkrete Instrumente — das Kontakt-, Annäherungs- und Rayonverbot nach Art. 28b ZGB, das Haager Kindesentführungsübereinkommen sowie der Straftatbestand der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Art. 217 StGB). Im Notfall agieren wir unmittelbar; bei akuter Gefahr rufen Sie zuerst die Polizei (117).

Wie wir Sie begleiten

Im Familienstrafrecht entscheidet die erste Reaktion. Wir machen seit je nur Familienrecht und sind hoch spezialisiert — auch an seiner heikelsten Schnittstelle zum Strafrecht. Das heisst für Sie: keine anonyme Grosskanzlei mit wechselndem Personal und viel Delegierung, sondern persönliche, enge Begleitung, gerade dann, wenn es schnell und diskret gehen muss.

Krisen sind selten nur juristisch. Deshalb arbeiten wir, wo Ihr Fall es verlangt, zusammen mit Privatdetektiven, Finanzplanern, Psychologen und Kommunikationsspezialisten — um ein Kind aufzuspüren, Beweise zu sichern, Betroffene zu stabilisieren oder die Öffentlichkeit fernzuhalten. Diskretion ist dabei die Grundlage von Vertrauen.

Jeder Fall beginnt mit einer Strategie: Schutz zuerst, dann die rechtlichen Schritte in der richtigen Reihenfolge. Wo verhandelt werden kann, verhandeln wir. Wo es nötig ist, kämpfen wir — an Ihrer Seite,gemeinsam. Und wenn Gefahr im Verzug ist, agieren wir im Notfall unmittelbar.

Die Kanzlei ist in der deutschen und französischen Schweiz aktiv und arbeitet bei grenzüberschreitenden Fällen mit Partnerkanzleien in mehr als 80 Ländern weltweit zusammen — entscheidend, sobald ein Kind oder Vermögen über die Grenze gebracht wird.

In welcher Situation
befinden Sie sich?

Häusliche Gewalt &
Kontaktverbot

Schutz, der sofort wirkt. Wer Gewalt oder Drohungen erlebt, braucht zuerst Sicherheit. Die Polizei kann eine gewalttätige Person sofort aus der Wohnung wegweisen; zivilrechtlich lässt sich ein Kontakt-, Annäherungs- und Rayonverbot nach Art. 28b ZGB erwirken. Parallel prüfen wir die Strafanzeige.

Unterhalt nicht bezahlt

Wenn Zahlungen ausbleiben. Beharrlich nicht bezahlter Unterhalt ist nicht nur ein Liquiditätsproblem, sondern kann strafbar sein (Art. 217 StGB). Zusätzlich greifen kantonale Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung. Wir setzen Ihre Ansprüche durch — zivil- und strafrechtlich.

Kindesentführung

Wenn ein Kind ins Ausland gebracht wird. Wird ein Kind ohne Zustimmung ins Ausland gebracht, zählt jede Stunde. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen ermöglicht die geordnete Rückführung; in der Schweiz koordiniert das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde. Mit Partnerkanzleien in über 80 Ländern handeln wir sofort.

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Häufige Fragen zum Familienstrafrecht

Was kann ich bei häuslicher Gewalt sofort tun?

Bei akuter Gefahr rufen Sie zuerst die Polizei (117) — sie kann die gewalttätige Person sofort aus der gemeinsamen Wohnung wegweisen. Danach lässt sich zivilrechtlich und im Strafverfahren ein Kontakt-, Annäherungs- und Rayonverbot nach Art. 28b ZGB erwirken, in dringenden Fällen innert weniger Tage. Opferhilfe-Stellen beraten kostenlos und vertraulich. Wir begleiten Sie durch beide Wege — Schutz und Strafanzeige.

Über ein Gesuch beim Zivilgericht, gestützt auf Art. 28b ZGB oder in einem Strafverfahren. Das Gericht kann der anderen Person verbieten, sich Ihnen zu nähern, Sie zu kontaktieren oder bestimmte Orte aufzusuchen. In dringenden Fällen ist eine superprovisorische Anordnung möglich, die sofort gilt. Entscheidend ist eine saubere Dokumentation der Vorfälle — dabei helfen wir Ihnen.

Möglich ja. Wer die Unterhaltspflicht beharrlich verletzt, obwohl er zahlen könnte, macht sich nach Art. 217 StGB strafbar. Unabhängig davon können Sie offene Beträge über die kantonale Inkassohilfe eintreiben und eine Bevorschussung beantragen und eine Betreibung einleiten.

Handeln Sie sofort. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980 sieht die rasche Rückführung widerrechtlich verbrachter Kinder vor; Anlaufstelle in der Schweiz ist das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde. Je schneller der Antrag läuft, desto besser die Chancen. Mit Partnerkanzleien in über 80 Ländern koordinieren wir das Verfahren grenzüberschreitend — im Notfall unmittelbar. Auch in Ländern, die dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sind.

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge grundsätzlich nicht. Ein Umzug ins Ausland braucht die Zustimmung des anderen Elternteils oder die Genehmigung des Gerichts. Geschieht er ohne, kann der Tatbestand des Entziehens Minderjähriger (Art. 220 StGB) erfüllt sein und ein Rückführungsverfahren auslösen — auch dann, wenn der wegziehende Elternteil selbst sorgeberechtigt ist.