Erwachsenenschutz

Spezialisierte Beratung in Scheidung, Kinderbelangen, Vermögensschutz und modernem Familienrecht.

Ihre Situation besprechen

Schildern Sie Ihren Fall — vertraulich, in Ihrer Sprache, mit klarer Einschätzung zum nächsten Schritt.

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Selbstbestimmt vorsorgen, bevor andere entscheiden müssen.

Der Erwachsenenschutz regelt, wer für Sie handelt, wenn Sie es selbst nicht mehr können — durch Krankheit, Unfall oder Alter. Drei Instrumente stehen im Zentrum: der Vorsorgeauftrag (Sie bestimmen Ihre Vertretung im Voraus), die Patientenverfügung (Sie legen medizinische Entscheidungen fest) und die behördliche Beistandschaft, wenn nicht vorgesorgt wurde. Seit der Reform des Erwachsenenschutzrechts 2013 gilt: so viel Selbstbestimmung wie möglich, so wenig Eingriff wie nötig. Wir zeigen Ihnen, welches Instrument Ihre Situation braucht — für sich selbst oder für einen Angehörigen.

Wie wir Sie begleiten

Erwachsenenschutz ist Vertrauenssache. Es geht um die persönlichsten Entscheidungen überhaupt — wer für Sie spricht, wer Ihr Vermögen verwaltet, wer über medizinische Fragen entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Solche Mandate gehören in feste Hände: Wir machen seit je nur Familienrecht und sind hoch spezialisiert. Keine anonyme Grosskanzlei mit wechselndem Personal und viel Delegierung, sondern persönliche, enge Begleitung — über Jahre, mit einem Ansprechpartner.

Gute Vorsorge ist Strategie, nicht Formular. Ein Vorsorgeauftrag, der im Ernstfall nicht greift, weil eine Formvorschrift verletzt wurde, schadet mehr, als er nützt. Deshalb arbeiten wir, wo es Ihr Fall verlangt, zusammen mit Finanzplanern, Ärzten, Psychologen und Kommunikationsspezialisten — koordiniert und diskret. Diskretion ist dabei die Grundlage von Vertrauen.

Wo die Interessen eines schutzbedürftigen Angehörigen auf dem Spiel stehen, stehen wir an Ihrer Seite — und wenn nötig, kämpfen wir gemeinsam für die richtige Lösung, auch gegenüber Behörden. Verschlechtert sich eine Situation plötzlich, agieren wir im Notfall unmittelbar.

Die Kanzlei ist in der deutschen und französischen Schweiz aktiv und arbeitet bei grenzüberschreitenden Mandaten mit Partnerkanzleien in mehr als 80 Ländern weltweit zusammen — wichtig, sobald Wohnsitz, Vermögen oder Angehörige über Grenzen verteilt sind.

In welcher Situation
befinden Sie sich?

Angehörige absichern

Schutz für ein Familienmitglied organisieren. Wenn ein Elternteil, Partner oder erwachsenes Kind sich nicht mehr selbst kümmern kann, geht es darum, rasch die richtige Lösung zu finden — von der gesetzlichen Vertretung durch Angehörige bis zur massgeschneiderten Beistandschaft. Wir klären mit Ihnen, was nötig ist und was nicht.

Vormundschaft & Beistandschaft

Wenn eine behördliche Massnahme nötig wird. Seit 2013 kennt die Schweiz keine Entmündigung mehr, sondern massgeschneiderte Beistandschaften — so viel Hilfe wie nötig, so wenig Eingriff wie möglich. Wir begleiten Sie im Verfahren vor Behörden und prüfen jede Massnahme auf ihre Verhältnismässigkeit.

Patientenverfügung & Vorsorgeauftrag

Selbst vorsorgen, solange Sie entscheiden können. Mit einem Vorsorgeauftrag (Art. 360 ZGB) und einer Patientenverfügung (Art. 370 ZGB) bestimmen Sie im Voraus, wer für Sie handelt und welche medizinischen Entscheidungen gelten. Beide müssen formgültig errichtet sein — und bei Auslandsbezug auch grenzüberschreitend anerkannt werden.

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Häufige Fragen zum Erwachsenenschutz

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung?

Der Vorsorgeauftrag (Art. 360 ZGB) regelt umfassend, wer Ihre Personensorge, Vermögensverwaltung und rechtliche Vertretung übernimmt, wenn Sie urteilsunfähig werden. Die Patientenverfügung (Art. 370 ZGB) betrifft nur medizinische Entscheidungen — welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Sinnvoll ist beides zusammen: Der Vorsorgeauftrag bestimmt die Person, die Patientenverfügung den medizinischen Willen.

Dann greift die gesetzliche Vertretung: Ehegatten und eingetragene Partner dürfen in bestimmten Fragen handeln, bei medizinischen Entscheidungen auch weitere Angehörige in gesetzlicher Reihenfolge. Reicht das nicht, errichtet die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) eine Beistandschaft. Mit einem Vorsorgeauftrag behalten Sie die Kontrolle darüber, wer es ist — statt es der Behörde zu überlassen..

Ein Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden — sonst ist er ungültig. Inhaltlich legen Sie fest, wer welche Aufgaben übernimmt. Ein häufiger Fehler ist eine zu vage Formulierung, die später nicht greift. Wir sorgen dafür, dass Ihr Auftrag formgültig ist und im Ernstfall tatsächlich funktioniert.

Prüfen Sie zuerst, ob ein Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung existiert — dann gilt dieser Wille. Fehlt beides, können nahe Angehörige in gewissem Umfang gesetzlich vertreten; für weitergehende Schritte ist eine Beistandschaft über die KESB nötig. Wir helfen Ihnen, schnell die passende und verhältnismässige Lösung zu finden — und Sie im Verfahren zu vertreten.

Nicht automatisch. Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen, das in der Schweiz seit 2009 in Kraft ist, erleichtert die grenzüberschreitende Anerkennung — aber nur zwischen den Vertragsstaaten und unter bestimmten Voraussetzungen. Wer Wohnsitz, Vermögen oder Angehörige in mehreren Ländern hat, sollte die Vorsorge so gestalten, dass sie überall greift. Genau das prüfen wir für Sie.