Modernes
Familienrecht

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Familien gibt es in vielen Formen — das Recht hält nicht überall Schritt.

Konkubinat, Regenbogenfamilien, Kinderwunsch mit medizinischer Hilfe, Co-Parenting und Patchwork: Diese Lebensformen sind längst Alltag — das Schweizer Recht bildet sie aber nur teilweise ab. Seit der „Ehe für alle" (1. Juli 2022) können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten und gemeinsam adoptieren; verheirateten Frauenpaaren steht die Samenspende offen. Vieles bleibt jedoch ungeregelt oder verboten — Eizellenspende und Leihmutterschaft etwa, weshalb Wunscheltern ins Ausland gehen und hier auf Anerkennungsfragen stossen. Wir kennen diese Lücken und gestalten tragfähige Lösungen, bevor sie zum Problem werden.

Wie wir Sie begleiten

Moderne Familien brauchen einen Anwalt, dem sie sich nicht erst erklären müssen. Wir machen seit je nur Familienrecht und sind hoch spezialisiert — auch auf Lebensformen, die das Gesetz noch stiefmütterlich behandelt. Das heisst für Sie: keine anonyme Grosskanzlei mit wechselndem Personal und viel Delegierung, sondern persönliche, enge Begleitung.

Wo das Gesetz Lücken lässt, zählt Strategie: ein sauberer Konkubinatsvertrag, eine durchdachte Regelung der Elternschaft, eine Vorsorge, die auch unverheiratete Partner schützt. Weil solche Mandate selten nur juristisch sind, arbeiten wir, wo Ihr Fall es verlangt, zusammen mit Finanzplanern, Psychologen und Kommunikationsspezialisten — koordiniert und diskret. Diskretion ist dabei die Grundlage von Vertrauen.

Wenn die Anerkennung einer Eltern-Kind-Beziehung auf dem Spiel steht, stehen wir an Ihrer Seite — und wo nötig, kämpfen wir gemeinsam dafür, auch über Instanzen. Wird es plötzlich dringlich, agieren wir im Notfall unmittelbar.

Gerade moderne Familien sind oft grenzüberschreitend. Die Kanzlei ist in der deutschen und französischen Schweiz aktiv und arbeitet mit Partnerkanzleien in mehr als 80 Ländern weltweit zusammen — entscheidend, sobald eine Behandlung, eine Geburt oder ein Elternteil im Ausland liegt.

In welcher Situation
befinden Sie sich?

Unverheiratete Paare

Zusammenleben ohne Trauschein absichern. Unverheiratete Paare geniessen in der Schweiz kaum gesetzlichen Schutz: kein Unterhalt, keine güterrechtliche Teilung, kein automatisches Erbrecht, keine Vorsorgeteilung. Ein Konkubinatsvertrag kann diese Lücken schliessen — vor allem, wenn gemeinsames Vermögen, eine Wohnung oder Kinder im Spiel sind.

LGBTQIA+ Familien

Rechte für Regenbogenfamilien. Seit der Ehe für alle (1. Juli 2022) können gleichgeschlechtliche Paare heiraten, gemeinsam adoptieren, und verheirateten Frauenpaaren steht die Samenspende offen. Bei der Elternschaft, bei Auslandsbezug und bei bestehenden eingetragenen Partnerschaften bleiben aber Fragen — die wir für Sie klären.

Fortpflanzungsmedizin

Kinderwunsch mit rechtlicher Sicherheit. Die Schweiz erlaubt derzeit nur die Samenspende; Eizellenspende und Leihmutterschaft sind verboten. Eine Reform ist in Arbeit. Wer sich im Ausland behandeln lässt, braucht eine durchdachte Strategie für die Anerkennung der Elternschaft und deren Straflosigkeit in der Schweiz.

Co-Parenting & Patchwork

Elternschaft jenseits des klassischen Modells. Ob bewusst gewählte Co-Elternschaft oder zusammengewachsene Patchwork-Familie: Sorge, Obhut, Unterhalt und die Stellung von Stiefeltern lassen sich gestalten. Klare Vereinbarungen und gegebenenfalls eine Stiefkindadoption geben allen Beteiligten Sicherheit.

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Häufige Fragen zum
modernen Familienrecht

Welche Rechte haben wir als unverheiratetes Paar?

In der Schweiz nur wenige automatisch. Unverheiratete Paare haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt, keine güterrechtliche Teilung, kein automatisches Erbrecht und keine Vorsorgeteilung. Geregelt ist nur die Elternschaft gemeinsamer Kinder. Wer sich absichern will, braucht einen Konkubinatsvertrag, eine Begünstigung in der Vorsorge und ein Testament. Diese drei Bausteine bauen wir aufeinander abgestimmt auf.

Ja. Seit dem 1. Juli 2022 gilt die „Ehe für alle": Gleichgeschlechtliche Paare können heiraten und gemeinsam ein Kind adoptieren. Verheirateten Frauenpaaren steht zudem die Samenspende in der Schweiz offen. Bestehende eingetragene Partnerschaften bleiben gültig und lassen sich in eine Ehe umwandeln; neue werden seit Juli 2022 nicht mehr begründet.

Derzeit nicht. Erlaubt ist nur die Samenspende unter bestimmten Voraussetzungen; Eizellenspende, Embryonenspende und Leihmutterschaft sind verboten. Wer im Ausland behandelt wird, sollte die Anerkennung der Elternschaft vorab klären.

Das ist heikel und einzelfallabhängig. Die Schweiz anerkennt ausländische Leihmutterschaften nicht automatisch; das Bundesgericht hat die rechtliche Elternschaft in solchen Fällen differenziert beurteilt, oft mit Anerkennung nur des genetisch verwandten Elternteils und einer Stiefkindadoption für den anderen. Eine frühe, sorgfältige Planung ist entscheidend — idealerweise vor der Behandlung im Ausland.

Eine Co-Parenting-Vereinbarung kann Erwartungen zu Betreuung, Unterhalt und Entscheidungen festhalten und ist eine wichtige Grundlage. Über Sorge und Obhut entscheidet rechtlich aber immer das Kindeswohl, nicht allein die Abmachung der Eltern. Umso wichtiger ist eine saubere Regelung der rechtlichen Elternschaft von Anfang an — bei Bedarf ergänzt durch eine Stiefkindadoption.