Massnahmen vor
Trennung
SIE ERWÄGEN EINE TRENNUNG UND
MÖCHTEN SICH VORAB RECHTLICH
UND FINANZIELL ABSICHERN.
Sobald eine Trennungsabsicht bekannt wird, können sich Vermögenswerte, Kontozugriffe und Beweislage rasch verändern – wer sich vorbereitet, bevor die Trennung offengelegt wird, steht güterrechtlich deutlich besser da. Wir helfen Ihnen, vertraulich eine Übersicht über Vermögen, Konten und Unternehmensbeteiligungen zu erstellen, bestehende Verträge zu prüfen und, wo sinnvoll, anzupassen, sowie Beweismittel zu sichern, bevor sich die Situation verändert. Diese Seite behandelt die vermögensrechtliche Vorbereitung; die prozessualen ersten Schritte eines Scheidungsverfahrens oder eines Eheschutzverfahrens sind auf einer eigenen Subseite der Säule Scheidung & Trennung beschrieben. Wir gehen dabei grundsätzlich diskret und ohne vorschnelle Eskalation vor.
Kontakt: contact@alkatout-legal.ch | +41 22 512 04 05
WARUM VORBEREITUNG
VOR EINER TRENNUNG
WICHTIG IST
Wird eine Trennungsabsicht bekannt, verändert sich die Ausgangslage häufig schlagartig: Konten werden umdisponiert, Vollmachten widerrufen, Vermögenswerte verschoben oder Unterlagen nicht mehr zugänglich gemacht. Güterrechtliche Ansprüche knüpfen jedoch an den Vermögensstand zu bestimmten Stichtagen an. Eine rechtzeitige, unauffällige Vorbereitung sichert die Ausgangsposition, ohne dass dafür bereits eine Trennung erklärt oder ein Verfahren eingeleitet werden muss.
WAS WIR VOR EINER
TRENNUNG PRÜFEN
UND SICHERN
Vermögensübersicht – Zusammenstellung von Konten, Wertschriften, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen, geordnet nach Eigengut und Errungenschaft.
Bestehende Verträge – Prüfung eines vorhandenen Ehevertrags oder, falls keiner besteht, Abklärung, ob ein nachträglicher Abschluss noch sinnvoll und möglich ist.
Kontozugriff und Vollmachten – Klärung, welche Konten gemeinsam geführt werden und welche Handlungsmöglichkeiten im Trennungs- oder Eheschutzfall bestehen.
Dokumentation – Sicherung relevanter Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Unternehmensbeteiligungen, solange der Zugriff darauf noch unproblematisch möglich ist.
Wohnsituation – erste Einschätzung, wie die eheliche Wohnsituation im Fall einer Trennung gerichtlich oder einvernehmlich geregelt werden könnte.
Wir stimmen den Umfang dieser Prüfung auf die konkrete Vermögens- und Familiensituation ab und gehen dabei mit der gebotenen Zurückhaltung vor, solange keine Trennung erklärt ist.
RECHTLICHE INSTRUMENTE
ZUR ABSICHERUNG
Je nach Ausgangslage kommen unterschiedliche Instrumente infrage: ein noch abzuschliessender oder anzupassender Ehevertrag, gesellschaftsrechtliche Massnahmen zum Schutz von Unternehmensanteilen oder, in dringenden Fällen, vorsorgliche gerichtliche Massnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten.
WENN VERMÖGEN
VERSCHLEIERT WERDEN
KÖNNTE
Besteht der Verdacht, dass Vermögenswerte verschoben, verschleiert oder ins Ausland transferiert werden könnten, ziehen wir bei Bedarf spezialisierte Fachleute aus unserem Netzwerk hinzu, etwa Vermögensverwalter und auf Vermögensermittlung spezialisierte Fachpersonen. Wir dokumentieren die Ausgangslage so, dass sie im Bedarfsfall gerichtlich verwertbar ist, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein formelles Verfahren läuft.
INTERNATIONALE KOORDINATION
Bei einem internationalen Kontext – etwa mit Bezug zu Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich oder den USA – prüfen wir im Vorfeld, welche Rechtsordnung für das Güterrecht und ein späteres Verfahren anwendbar ist. Ein geplanter oder bereits vollzogener Wohnsitzwechsel kann die rechtliche Ausgangslage massiv verändern, weshalb die strategische Vorbereitung hier umso wichtiger ist.
WIE WIR VORGEHEN
Wir sind auf die finanzielle Vorbereitung von Trennungen spezialisiert und beginnen mit einem vertraulichen Erstgespräch, in dem wir die Vermögens- und Familiensituation vollständig aufnehmen. Darauf aufbauend erstellen wir einen Zeitplan, der die güterrechtliche Sicherung, die Abstimmung mit Family Office und Steuerberatung sowie den Ablauf bis zur eigentlichen Trennung umfasst. So stellen wir sicher, dass die Trennung beziehungsweise Einleitung eines Eheschutzverfahrens erst bekannt wird, wenn die wesentlichen Grundlagen gesichert sind.

Ihre Anfrage
Sie erhalten eine zeitnahe Rückmeldung.
HÄUFIGE FRAGEN ZU
MASSNAHMEN VOR EINER
TRENNUNG
Vorbereitende Massnahmen umfassen insbesondere die Zusammenstellung einer Vermögensübersicht, die Prüfung bestehender Verträge und die Sicherung relevanter Unterlagen, bevor eine Trennung offiziell erklärt wird.
Grundsätzlich möglichst frühzeitig, sobald eine Trennung ernsthaft in Betracht gezogen wird – auch wenn der genaue Zeitpunkt selbst noch völlig offen ist.
Das hängt von der konkreten Situation ab. Wir besprechen im vertraulichen Erstgespräch, welches Vorgehen im Einzelfall sinnvoll ist, insbesondere wenn Vermögenswerte gefährdet erscheinen.
Wir dokumentieren die Ausgangslage lückenlos und prüfen, welche rechtlichen Schritte – bis hin zu vorsorglichen gerichtlichen Massnahmen – zur Sicherung von Vermögenswerten im konkreten Fall infrage kommen.
Ja, ein Ehevertrag lässt sich grundsätzlich jederzeit während der Ehe abschliessen oder anpassen, solange beide Ehegatten dem zustimmen.
Dazu gehören insbesondere Kontoauszüge, Nachweise zu Eigengut und Errungenschaft, Unterlagen zu Unternehmensbeteiligungen sowie Vorsorge- und Versicherungsunterlagen.
Vorbereitende Massnahmen betreffen in erster Linie den Schutz des Vermögens. Kinderbelange (elterliche Sorge, Obhut und Unterhalt) werden gesondert geregelt; erste strategische Überlegungen dazu lassen sich aber bereits im Vorfeld diskret besprechen.