Ein Unternehmen ist kein gewöhnlicher Vermögenswert – es hat einen Eigenwert, einen Liquiditätswert und einen Fortführungswert, die selten deckungsgleich sind. Anders als ein Bankguthaben oder eine Liegenschaft lässt sich eine Unternehmensbeteiligung nicht ohne Weiteres teilen, ohne das Unternehmen selbst zu beeinträchtigen. Eine unbedachte güterrechtliche Auseinandersetzung kann deshalb nicht nur die Interessen der Ehegatten, sondern auch Arbeitsplätze, Geschäftsbeziehungen und den Unternehmenswert selbst gefährden.
Hinzu kommt: Unternehmerische Vermögensverhältnisse sind häufig komplex gewachsen – über Jahre, mit Kapitalerhöhungen, Umstrukturierungen, Mitgründerinnen und Mitgründern oder familieninternen Übertragungen. Wer erst bei Einreichung der Scheidung beginnt, diese Struktur zu verstehen, verliert wertvolle Zeit. Wir empfehlen deshalb, bei absehbarer Scheidungsabsicht frühzeitig eine strukturierte Bestandsaufnahme des unternehmerischen Vermögens vorzunehmen – unabhängig davon, auf welcher Seite der Auseinandersetzung unsere Mandantschaft steht.
Unser Ansatz verbindet familienrechtliche und unternehmerische Perspektive. Mit Erfahrung als Rechtsberater in einem multinationalen Unternehmen verstehen wir, wie Unternehmensstrukturen, Governance und Liquiditätsplanung tatsächlich funktionieren – nicht nur, wie sie sich in einer Bilanz darstellen. Diese Doppelperspektive fliesst in jede Beratung ein, die wir zu Scheidungen mit Unternehmensbeteiligung führen.
