Vermögenssuche & Einfrieren
SIE BEFÜRCHTEN, DASS VERMÖGEN
VERSCHOBEN ODER VERBORGEN WIRD.
Besteht der Verdacht, dass ein Ehegatte Vermögenswerte verschiebt, verbirgt oder ins Ausland transferiert, stehen im Schweizer Recht mehrere Instrumente zur Verfügung: der Auskunftsanspruch gegenüber dem Ehegatten, vorsorgliche Massnahmen im Eheschutzoder Scheidungsverfahren sowie, unter engeren Voraussetzungen, der Arrest zur Sicherstellung von Vermögenswerten. Bei internationalem Bezug koordinieren wir zusätzlich die Vermögenssuche und -sicherung im Ausland über unser Partnernetzwerk in mehr als 80 Ländern. Entscheidend ist Geschwindigkeit: Vermögenswerte lassen sich oft innert Tagen verschieben. Wir schätzen die Dringlichkeit im Erstgespräch ein und leiten die notwendigen Schritte umgehend ein.
Kontakt: contact@alkatout-legal.ch | +41 22 512 04 05
WARUM SCHNELLES HANDELN
ENTSCHEIDEND IST
Vermögenswerte lassen sich häufig innert kurzer Zeit verschieben, auf Dritte übertragen oder ins Ausland transferieren. Rechtliche Sicherungsinstrumente wie der Arrest oder vorsorgliche Massnahmen sind an bestimmte Voraussetzungen und teils enge Fristen geknüpft. Je früher wir eingebunden werden, desto grösser die Chance, Vermögenswerte tatsächlich noch zu sichern, bevor sie unerreichbar werden.
RECHTLICHE INSTRUMENTE
ZUR VERMÖGENSSICHERUNG
IN DER SCHWEIZ
Auskunftsanspruch – Ehegatten sind gesetzlich verpflichtet, einander über ihr Vermögen Auskunft zu geben; wir setzen diesen Anspruch nötigenfalls gerichtlich durch.
Vorsorgliche Massnahmen im Eheschutz- oder Scheidungsverfahren – das Gericht kann während eines laufenden Verfahrens Massnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten anordnen.
Arrest – unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich Vermögen eines Schuldners mit einem Arrest sichern, insbesondere wenn eine Verschiebung oder ein fehlender Bezug zur Schweiz die spätere Vollstreckung gefährden würde.
Wir prüfen im Einzelfall, welches Instrument zur konkreten Situation passt, und weisen auf die jeweiligen Voraussetzungen und Risiken hin.
WELTWEITE VERMÖGENSSUCHE
Bei internationalem Vermögen – Konten, Immobilien oder Beteiligungen in mehreren Ländern – braucht es zusätzlich eine grenzüberschreitend koordinierte Suche und Sicherung. Wir arbeiten dazu eng mit unserem internationalen Partnernetzwerk sowie, wo nötig, mit spezialisierten Fachpersonen zur Vermögensermittlung zusammen und klären, mit welchen Instrumenten sich eine Sicherung im jeweiligen Ausland durchsetzen lässt – etwa über das Lugano-Übereinkommen oder bilaterale Verfahren, je nach betroffenem Land.
WIE WIR VORGEHEN
Wir sind auf die rasche Sicherung gefährdeter Vermögenswerte spezialisiert. Im Erstgespräch schätzen wir die Dringlichkeit ein und klären, welche Informationen und Unterlagen bereits vorliegen. Darauf aufbauend koordinieren wir die rechtlichen Schritte in der Schweiz mit der internationalen Vermögenssuche, ziehen bei Bedarf spezialisierte Fachpersonen hinzu und stimmen das Vorgehen mit Family Office oder Steuerberatung ab, soweit vorhanden.

Ihre Anfrage
Sie erhalten eine zeitnahe Rückmeldung.
HÄUFIGE FRAGEN ZU
VERMÖGENSSUCHE &
EINFRIEREN
Wir klären zunächst den Auskunftsanspruch gegenüber dem Ehegatten und prüfen, ob vorsorgliche Massnahmen oder ein Arrest infrage kommen, um Vermögenswerte zu sichern.
Ein Arrest sichert Vermögenswerte eines Schuldners vorläufig, bevor eine spätere Vollstreckung gefährdet wird. Er setzt bestimmte gesetzliche Voraussetzungen voraus, die wir im Einzelfall prüfen.
Ja, Ehegatten sind grundsätzlich zur gegenseitigen Auskunft über ihr Vermögen verpflichtet. Wird diese Auskunft verweigert, lässt sich der Anspruch gerichtlich durchsetzen.
Möglichst umgehend. Vermögenswerte lassen sich oft innert Tagen verschieben, und manche Sicherungsinstrumente sind an enge Fristen geknüpft.
Das hängt vom jeweiligen Land und den dort geltenden Verfahren ab. Wir klären dies über unser internationales Partnernetzwerk und koordinieren die notwendigen Schritte.
Ja, wo eine rechtliche Auskunft nicht ausreicht, ziehen wir bei Bedarf spezialisierte Fachpersonen aus unserem Netzwerk hinzu, um Vermögenswerte nachzuweisen.
In der Regel setzen gerichtliche Sicherungsmassnahmen ein laufendes oder unmittelbar bevorstehendes Verfahren voraus. Die vorbereitende Dokumentation lässt sich aber bereits im Vorfeld sichern.