Family office & Vermögensstrukturen
SIE MÖCHTEN IHR
VERMÖGEN ÜBER
GENERATIONEN HINWEG
STRUKTURIEREN UND
RECHTLICH ABSICHERN.
Vermögens- und Steuerplanung innerhalb eines Family Office berücksichtigt güterrechtliche und erbrechtliche Risiken oft nur am Rande – dabei kann eine einzige Trennung oder Scheidung über Jahre aufgebaute Strukturen erheblich beeinträchtigen. Wir übernehmen die familienrechtliche Schnittstelle innerhalb Ihres Family Office: Wir stimmen Eheverträge, Nachfolgeregelungen sowie Trust-, Stiftungs- und Holdingstrukturen mit Vermögensverwaltern, Steuerberatern und Treuhändern ab und richten sie so aus, dass sie auch im Trennungsfall Bestand haben. Bei internationalem Vermögen koordinieren wir zusätzlich die anwendbaren Rechtsordnungen über unser Partnernetzwerk. Diskretion ist dabei durchgehender Grundsatz unserer Zusammenarbeit.
Kontakt: contact@alkatout-legal.ch | +41 22 512 04 05
WARUM FAMILIEN-
RECHTLICHE EXPERTISE
IM FAMILY OFFICE
UNVERZICHTBAR IST
Family Offices koordinieren in der Regel Vermögensverwaltung, Steuerplanung und Nachfolge – güterrechtliche Fragen bleiben dabei häufig unberücksichtigt, bis eine Trennung oder Scheidung tatsächlich eintritt. Dann zeigt sich oft, dass Beteiligungen, Trusts oder Immobilien nicht güterrechtlich abgesichert sind und ein einzelner Familienstamm unerwartet an einer Auseinandersetzung beteiligt wird. Wir prüfen bestehende Strukturen frühzeitig auf diese Risiken und schliessen die Lücke zwischen Vermögensplanung und Familienrecht.
UNSERE ROLLE
IM FAMILY OFFICE
Wir verstehen uns als familienrechtliche Fachstelle innerhalb Ihres bestehenden Beraterkreises, nicht als Ersatz dafür. Konkret bedeutet das:
Koordination statt Doppelspurigkeit – wir stimmen unsere güter- und erbrechtliche Beratung eng mit Vermögensverwaltern, Steuerberatern und Treuhändern ab, statt parallel und losgelöst zu beraten.
Einbindung bei Struktur-Entscheiden – bei der Gründung oder Anpassung von Trusts, Stiftungen oder Holdinggesellschaften prüfen wir die familienrechtlichen Auswirkungen, bevor die Struktur umgesetzt wird.
Verbindung von Ehevertrag und Nachfolgeplanung – wir gestalten kombinierte Eheund Erbverträge, die güterrechtliche und erbrechtliche Ziele gemeinsam abbilden.
Ansprechpartner bei familiären Ereignissen – Heirat, Eheschutzverfahren, Scheidung, Geburt eines Kindes oder Generationenwechsel wirken sich unmittelbar auf bestehende Strukturen aus; wir passen sie entsprechend an.
VERMÖGENSSTRUKTUREN,
DIE WIR MITGESTALTEN
Trusts – insbesondere bei international ausgerichtetem Vermögen, zur Abgrenzung von der persönlichen Vermögenssphäre einzelner Familienmitglieder.
Stiftungen – für die langfristige, generationenübergreifende Bindung von Vermögen ausserhalb der güterrechtlichen Teilung.
Holdingstrukturen – zur klaren Trennung von unternehmerischem und privatem Vermögen innerhalb der Familie.
Kombinierte Ehe- und Erbverträge – zur Abstimmung von güterrechtlicher Zuordnung und erbrechtlicher Nachfolge.
Wir prüfen im Einzelfall, welche Struktur zur familiären und vermögensrechtlichen Situation passt, und weisen auf Wechselwirkungen zwischen den Instrumenten hin.
INTERNATIONALE KOORDINATION
Familien mit mehrgenerationalem oder international verteiltem Vermögen – etwa mit Bezug zu Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich oder den USA – benötigen eine Struktur, die in mehreren Rechtsordnungen gleichzeitig trägt. Wir klären die anwendbaren Güter- und Erbrechtsordnungen, stimmen die Rechtswahl mit der bestehenden Family- Office-Struktur ab und arbeiten dabei eng mit unserem internationalen Partnernetzwerk in mehr als 80 Ländern zusammen.
DISKRETION ALS GRUNDPRINZIP
Familienvermögen und familiäre Verhältnisse gehören zu den sensibelsten Themen unserer Mandanten. Wir behandeln alle Informationen innerhalb der Family-Office- Zusammenarbeit mit derselben Vertraulichkeit wie in der direkten Mandatsführung und stimmen die Kommunikation nach aussen eng mit Ihnen und Ihrem Beraterkreis ab.

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HÄUFIGE FRAGEN ZU
FAMILY OFFICE &
VERMÖGENS-STRUKTUREN
Ein Family Office koordiniert Vermögensverwaltung, Steuerplanung und Nachfolge einer Familie. Güterrechtliche und erbrechtliche Risiken werden dabei oft nicht systematisch berücksichtigt – wir schliessen diese Lücke.
Wir arbeiten mit Ihrem bestehenden Beraterkreis zusammen und übernehmen die familienrechtliche Schnittstelle, ohne die Vermögensverwaltung oder Steuerberatung zu ersetzen.
Der Ehevertrag legt fest, welches Vermögen der Errungenschaftsbeteiligung unterliegt, und bildet damit häufig die güterrechtliche Grundlage, auf der weitere Strukturen wie Trusts oder Holdings aufbauen.
Trusts und Stiftungen können Vermögen von der persönlichen Vermögenssphäre einzelner Familienmitglieder abgrenzen. Ob und wie das im Einzelfall güterrechtlich trägt, hängt von der Struktur und der beteiligten Rechtsordnung ab.
Wir klären die jeweils anwendbaren Rechtsordnungen und stimmen die Struktur so ab, dass sie über Generationen und Landesgrenzen hinweg konsistent bleibt, unterstützt durch unser internationales Partnernetzwerk.
Wir behandeln sämtliche Informationen streng vertraulich und stimmen die Kommunikation innerhalb die Familie und mit dem Beraterkreis eng mit Ihnen ab.
Eine feste Grenze gibt es nicht. Sinnvoll ist eine familienrechtliche Einbindung grundsätzlich immer dann, wenn mehrere Vermögensstrukturen, Länder oder Generationen betroffen sind.