Verfahren im Ausland

Spezialisierte Beratung in Scheidung, Kinderbelangen, Vermögensschutz und modernem Familienrecht.

Ihre Situation besprechen

Schildern Sie Ihren Fall — vertraulich, in Ihrer Sprache, mit klarer Einschätzung zum nächsten Schritt.

Email     Telefon

Wenn Ihr Familienrechtsverfahren über die Grenze reicht. 

Familienrechtsverfahren machen an der Grenze nicht halt. Zwei Konstellationen sind typisch: Ein im Ausland ergangenes Urteil — zu Scheidung, Unterhalt, Sorge oder Vermögen — soll in der Schweiz anerkannt, vollstreckt oder abgeändert werden. Oder ein ausländisches Gericht braucht ein fundiertes Gutachten zum Schweizer Familienrecht. Für die Anerkennung gelten das IPRG und die einschlägigen internationalen Abkommen, für Kindesbelange die einschlägigen Haager Übereinkommen. Als Autor des Schweiz-Kapitels im ICLG Family Law und im Legal 500 Country Comparative Guide für Familienrecht sowie als langjährige Dozenten erstellt Herr Josef Alkatout Rechtsgutachten, auf die sich Gerichte und Kanzleien im Ausland verlassen.

Kontakt: contact@alkatout-legal.ch | +41 22 512 04 05 

Wie wir Sie begleiten

Grenzüberschreitende Familienrechtsverfahren sind kein Nebenschauplatz — sie sind der Kern unserer Arbeit. Wir machen seit je nur Familienrecht und sind hoch spezialisiert, gerade an der Schnittstelle zwischen Schweizer Recht und ausländischen Verfahren. Das heisst für Sie: keine anonyme Grosskanzlei mit wechselndem Personal und viel Delegierung, sondern persönliche, enge Begleitung durch einen Anwalt, der viele Rechtswelten kennt.

Ob ein Urteil durchgesetzt oder ein Gutachten erstellt wird — jeder Fall beginnt mit einer Strategie: Welche Zuständigkeit besteht, welches Recht ist anwendbar, welches Übereinkommen greift und welcher Weg ist der schnellste und sicherste? Weil solche Mandate über das Recht hinausreichen, arbeiten wir, wo es Ihr Fall verlangt, mit Privatdetektiven, Finanzplanern, Psychologen und Kommunikationsspezialisten zusammen — koordiniert und diskret. Diskretion ist die Grundlage von Vertrauen, gerade bei international sichtbaren Mandaten.

Wo ein Urteil ins Leere zu laufen droht oder Vermögen über Grenzen bewegt wird, stehen wir an Ihrer Seite — und wo nötig, kämpfen wir gemeinsam um die Durchsetzung. Wird es dringlich, agieren wir im Notfall unmittelbar.

Möglich macht das ein belastbares Fundament: Die Kanzlei ist in der deutschen und französischen Schweiz aktiv und arbeitet mit Partnerkanzleien in mehr als 80 Ländern weltweit zusammen. Das trägt grenzüberschreitende Familienrechtsverfahren verlässlich — in beide Richtungen.

In welcher Situation
befinden Sie sich?

Ausländische Urteile

Anerkennung. Ein ausländisches Urteil zu Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Güterrecht wird in der Schweiz nicht immer automatisch anerkannt. Wir sorgen für die Anerkennung nach IPRG und Lugano-Übereinkommen — und prüfen, ob und wie sich ein bestehendes Urteil abändern lässt, wenn sich die Verhältnisse geändert haben. 

Abänderung & Vollstreckung ausländischer Urteile

Ist ein ausländisches Urteil anerkannt, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch — von der Vollstreckbarkeitserklärung (Exequatur) über die Betreibung bei Geldforderungen bis zur behördlichen Vollzugshilfe bei Kindesbelangen. Haben sich Einkommen, Wohnsitz oder Lebensverhältnisse geändert, klären wir die internationale Zuständigkeit (nach IPRG, Lugano- sowie Haager Übereinkommen) und leiten die nötigen Abänderungsverfahren ein.

Schweizer Rechtsgutachten

Expertise für Verfahren im Ausland. Ausländische Gerichte, Schiedsgerichte und Kanzleien benötigen oft ein belastbares Gutachten zum Schweizer Familienrecht — zu Güterrecht, Unterhalt, Vorsorge oder Kindesbelangen. Als Autor des Schweiz-Kapitels im ICLG Family Law und langjährige Dozenten erstellt Alkatout Legal fundierte, gerichtsfeste Rechtsgutachten. 

Ihre Anfrage

Sie erhalten eine zeitnahe Rückmeldung.

Häufige Fragen zu Verfahren 
im Ausland

Gilt mein ausländisches Scheidungsurteil automatisch in der Schweiz?

Nicht automatisch. Ein ausländisches Scheidungsurteil muss in der Schweiz anerkannt werden, bevor es hier Wirkung entfaltet — etwa für eine Wiederverheiratung oder die Anpassung des Zivilstands. Grundlage ist das IPRG. In der Regel läuft das über die Zivilstandsbehörde; bei Streit entscheidet das Gericht. Ich prüfe die Voraussetzungen und übernehme das Verfahren für Sie.

Für Entscheide aus EU-/EFTA-Staaten greift beim Unterhalt meist das Lugano-Übereinkommen, das die Vollstreckung erleichtert. Für andere Staaten gelten das IPRG oder einschlägige Staatsverträge. Nach der Anerkennung (Exequatur) lässt sich das Urteil wie ein Schweizer Titel durchsetzen, nötigenfalls per Betreibung. Welcher Weg der schnellste ist, hängt vom Ursprungsstaat ab.

Unter Umständen ja. Ändern sich die Verhältnisse wesentlich — Einkommen, Wohnsitz, Betreuung —, kann ein Gericht am neuen Wohnsitz zuständig werden. Bei Kindesbelangen ist häufig das Haager Kindesschutzübereinkommen von 1996 einschlägig, das an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes anknüpft. Ich kläre die Zuständigkeit und leite die Abänderung ein.

Ein Rechtsgutachten (Legal Opinion) erklärt einem ausländischen Gericht, Schiedsgericht oder einer Kanzlei verbindlich, wie das Schweizer Familienrecht eine bestimmte Frage behandelt — etwa zum Güterstand, zur Gültigkeit eines Ehevertrags oder zum Unterhalt. Es wird in Verfahren im Ausland als Beweismittel eingereicht. Solche Gutachten erstelle ich regelmässig für internationale Mandate.

Weil Substanz zählt. Als Autor des Schweiz-Kapitels im ICLG Family Law, Dr. iur. und langjähriger Dozent verbinde ich wissenschaftliche Tiefe mit Prozesserfahrung. Chambers-Ranking und IAFL-Mitgliedschaft unterstreichen die internationale Anerkennung. Gerichte und Kanzleien im Ausland verlassen sich auf klare, nachvollziehbare und gerichtsfeste Einschätzungen — genau das liefere ich.