Internationale
Scheidung

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INTERNATIONALE SCHEIDUNG 
MIT BEZUG ZU GENF – 
WAS JETZT ZÄHLT

Genf ist als internationaler Wohn- und Arbeitsort besonders häufig Ausgangspunkt für Scheidungen mit Bezug zu mehreren Ländern – etwa wenn ein Ehegatte für eine internationale Organisation, ein multinationales Unternehmen oder im diplomatischen Umfeld tätig ist. Bei einer internationalen Scheidung stellt sich zuerst die Frage, ob das Verfahren in Genf oder in einem anderen Land geführt wird, und welches Recht zur Anwendung kommt – Fragen, die über Vermögensteilung, Unterhalt und Kinderbelange mitentscheiden. Wir klären die Zuständigkeit ab Genf aus, sichern international relevante Vermögenswerte frühzeitig und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten über unser Partnernetzwerk in mehr als 80 Ländern weltweit. 

GENF ALS AUSGANGSPUNKT 
INTERNATIONALER SCHEIDUNGEN 

Warum Genf eine besondere Rolle spielt 
Als Sitz zahlreicher internationaler Organisationen, multinationaler Unternehmen und diplomatischer Vertretungen ist Genf einer der Orte in der Schweiz mit der höchsten Dichte an Ehen mit internationalem Bezug. Wir sind in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz tätig und mit dieser Ausgangslage besonders vertraut – von der Bediensteten einer internationalen Organisation bis zum Unternehmer mit Wohnsitz in mehreren Ländern. 

Zuständigkeit ab Genf klären 
Ob ein Scheidungsverfahren in Genf geführt werden kann oder muss, hängt vom gewöhnlichen Aufenthalt, der Staatsangehörigkeit der Ehegatten und weiteren Anknüpfungspunkten ab. Wir klären diese Zuständigkeitsfrage als ersten Schritt, da sie den gesamten weiteren Verfahrensverlauf prägt. 

Diplomatische und funktionale Immunitäten 
In Genf leben und arbeiten zehntausende Diplomaten sowie Bedienstete internationaler Organisationen, die wir regelmäßig als Mandanten betreuen. Bei Trennung und Scheidung stellen sich hier spezifische Fragen zu Immunität, internationaler Mobilität und den Ansprüchen an Pensionsfonds wie den der UN. Wir berücksichtigen diese Besonderheiten von Beginn an in der Verfahrensstrategie – insbesondere bei Zustellungs- und Vollstreckungsfragen.

ANWENDBARES RECHT UND 
VERFAHRENSFÜHRUNG 

Welches Recht zur Anwendung kommt 
Bei internationalem Bezug ist nicht automatisch Schweizer Recht anwendbar. Wir prüfen ab Genf aus, welches Recht auf Scheidung, Güterrecht und Unterhalt Anwendung findet, und zeigen auf, welche Rechtsordnung im jeweiligen Fall vorteilhafter ist. 

Wahl des günstigeren Gerichtsstands 
Bei Ehen mit Bezug zu mehreren Ländern kann die Wahl des Gerichtsstands erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben – insbesondere bei Vermögen und Unterhalt. Wir prüfen von Genf aus, ob ein Verfahren in der Schweiz oder in einem anderen Land vorteilhafter ist, und handeln bei Bedarf zügig, um einen strategisch günstigen Gerichtsstand zu sichern. 

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheide in Genf 
Ein im Ausland ergangener Entscheid muss in der Schweiz anerkannt werden, bevor er hier vollstreckt werden kann. Wir begleiten diesen Anerkennungsprozess in Genf und setzen ausländische Urteile durch, wo dies im Interesse unserer Mandantinnen und Mandanten liegt. 

VERMÖGEN UND 
KINDERBELANGE ÜBER 
LANDESGRENZEN HINWEG 

Internationale Vermögenswerte sichern 
Vermögenswerte, die über mehrere Länder verteilt sind – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Trusts, Bankkonten –, erfordern eine koordinierte Strategie, um sie zu identifizieren, zu bewerten und, wo nötig, zu sichern. Von Genf aus koordinieren wir dies über unser Netzwerk aus Partnerkanzleien in mehr als 80 Ländern. 

Kinderbelange bei Wohnsitzen in verschiedenen Ländern 
Leben die Elternteile in unterschiedlichen Ländern, erfordert die Regelung der Kinderbelange – Betreuung, Kontaktrecht, Schulwahl – eine besonders sorgfältige, grenzüberschreitend durchsetzbare Vereinbarung. Wir gestalten diese Regelungen so, dass sie auch ausserhalb der Schweiz Bestand haben. 

Diskretion bei international exponierten Mandantinnen und Mandanten 
Viele unserer Mandantinnen und Mandanten mit internationalem Bezug zu Genf stehen beruflich oder gesellschaftlich im Blickfeld. Wir führen internationale Scheidungsverfahren mit der Diskretion, die eine solche Ausgangslage erfordert, und ohne dass die Angelegenheit an Sichtbarkeit gewinnt, die unseren Mandantinnen und Mandanten schadet. 

Ihre Anfrage

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HÄUFIGE FRAGEN ZUR
INTERNATIONALEN SCHEIDUNG

KANN ICH MICH IN GENF SCHEIDEN LASSEN, WENN MEIN EHEGATTE IM AUSLAND LEBT?

Das hängt von der Zuständigkeit ab, insbesondere vom gewöhnlichen Aufenthalt und der Staatsangehörigkeit beider Ehegatten. Wir klären dies ab Genf aus im Einzelfall.

Ja, unter Umständen können Immunitäten oder Statusfragen relevant sein. Wir berücksichtigen dies von Beginn an in der Verfahrensstrategie.

Nein. Welches Recht zur Anwendung kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wir prüfen dies ab Genf aus, bevor wir das weitere Vorgehen festlegen.

Ja, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Wir begleiten den Anerkennungsprozess und die anschliessende Vollstreckung.

Wir koordinieren die Erfassung und, wo nötig, die Sicherung dieser Werte über unser internationales Partnernetzwerk. 

Wir führen das Verfahren mit besonderer Zurückhaltung und stimmen Kommunikation und Vorgehen eng mit unseren Mandantinnen und Mandanten ab.