Unterhalt

Ihre Situation besprechen

Schildern Sie Ihren Fall — vertraulich, in Ihrer Sprache, mit klarer Einschätzung zum nächsten Schritt.

Email     Telefon

WIE WIRD UNTERHALT 
BEI TRENNUNG UND 
SCHEIDUNG BERECHNET? 

Bei Trennung und Scheidung unterscheidet das Schweizer Recht zwischen Kindesunterhalt und nachehelichem Unterhalt zwischen den Ehegatten. Der Kindesunterhalt richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit beider Elternteile und besteht unabhängig davon, wie die Kinderbelange geregelt sind. Der nacheheliche Unterhalt hängt davon ab, ob und wie lange ein Ehegatte nach der Scheidung wirtschaftlich unterstützt werden muss, insbesondere bei langer Ehedauer oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit. Bereits während des Verfahrens kann vorsorglicher Unterhalt beantragt werden. Wir berechnen die Ansprüche belastbar, verhandeln sie und setzen sie – auch bei internationalem Bezug – konsequent durch. 

KINDESUNTERHALT 

Grundsatz 
Der Kindesunterhalt dient der Deckung der Lebenshaltungs-, Betreuungs- und Ausbildungskosten des Kindes und steht unabhängig davon zu, wie die Kinderbelange zwischen den Eltern aufgeteilt sind. Wir berechnen den Unterhalt anhand der tatsächlichen Bedürfnisse des Kindes und der Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Elternteile. 

Betreuungsunterhalt 
Neben dem eigentlichen Bedarf des Kindes berücksichtigt das Schweizer Recht auch einen Betreuungsunterhalt, der dem betreuenden Elternteil ermöglicht, sich der Betreuung zu widmen, ohne dabei wirtschaftlich benachteiligt zu werden. Wir prüfen, in welchem Umfang ein solcher Anspruch im konkreten Fall besteht. 

Anpassung und Dauer 
Der Kindesunterhalt wird in der Regel bis zur Volljährigkeit oder bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung geschuldet und kann bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse angepasst werden. Wir begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten auch bei späteren Anpassungsverfahren. 

NACHEHELICHER 
UNTERHALT 

Voraussetzungen 
Nachehelicher Unterhalt zwischen den Ehegatten kommt in Betracht, wenn ein Ehegatte nach der Scheidung nicht in der Lage ist, für den eigenen gebührenden Unterhalt aufzukommen – etwa wegen der Rollenteilung während der Ehe, des Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht. 

Berechnung und Dauer 
Die Höhe und Dauer des nachehelichen Unterhalts hängen von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere der Ehedauer, den Lebensverhältnissen während der Ehe und der Möglichkeit, die eigene wirtschaftliche Selbständigkeit wiederzuerlangen. Wir erarbeiten für jede Mandantin und jeden Mandanten eine individuelle, belastbare Berechnung. 

Kapitalabfindung statt Rente 
In bestimmten Fällen kann anstelle einer laufenden Unterhaltsrente eine einmalige Kapitalabfindung sinnvoller sein – etwa um eine dauerhafte finanzielle Verbindung nach der Scheidung zu vermeiden. Wir prüfen diese Option und verhandeln sie, wo sie im Interesse unserer Mandantinnen und Mandanten liegt. 

Unterhalt bei internationalem Bezug 
Lebt ein Elternteil oder Ehegatte im Ausland, stellt sich zusätzlich die Frage, welches Recht auf die Unterhaltsberechnung anwendbar ist und wie ein Schweizer Unterhaltstitel im Ausland durchgesetzt werden kann. Über unser Netzwerk aus Partnerkanzleien in mehr als 80 Ländern klären wir die anwendbaren Regeln und sorgen dafür, dass Unterhaltsansprüche auch grenzüberschreitend durchsetzbar bleiben. 

Ihre Anfrage

Sie erhalten eine zeitnahe Rückmeldung.

HÄUFIGE FRAGEN ZUM
UNTERHALT

WIE HOCH IST DER KINDESUNTERHALT IN DER SCHWEIZ?

Es gibt keinen festen Tarif. Der Unterhalt richtet sich nach dem konkreten Bedarf des Kindes und der finanziellen Leistungsfähigkeit beider Elternteile. Wir berechnen den Anspruch individuell. 

Ja. Der Kindesunterhalt steht unabhängig von der Aufteilung der Kinderbelange zu.

Das hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Ehedauer und der Möglichkeit, wirtschaftlich wieder selbständig zu werden. Wir prüfen dies individuell.

Ja, über einen Antrag auf vorsorgliche Massnahmen. Wir stellen diesen Antrag, damit die wirtschaftliche Situation während des Verfahrens gesichert ist. 

Wir klären, welches Recht anwendbar ist, und sorgen über unser internationales Netzwerk dafür, dass der Unterhalt auch grenzüberschreitend durchgesetzt werden kann. 

Bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse – etwa Einkommensveränderung oder neuer Lebenssituation – ist eine Anpassung möglich. Wir begleiten auch solche Abänderungsverfahren.