Unterhalt nicht
bezahlt

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UNTERHALT 
NICHT BEZAHLT 

Wenn Unterhalt nicht bezahlt wird, verfolgen wir für Sie mehrere Wege parallel: Wir leiten die Betreibung ein, beantragen bei der kantonalen Inkassostelle Unterstützung und prüfen, ob eine Strafanzeige wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten nach Art. 217 StGB angezeigt ist. Bei Bedarf klären wir zudem die Alimentenbevorschussung, damit die Existenzsicherung Ihrer Kinder nicht von der Zahlungsmoral der unterhaltspflichtigen Person abhängt. Bei internationalen Konstellationen stützen wir uns auf das Haager Unterhaltsübereinkommen und unser Partnernetzwerk in über 80 Ländern. Unser Ziel: Unterhalt, der tatsächlich bei Ihnen ankommt. 

Kontakt: contact@alkatout-legal.ch | +41 22 512 04 05 

WAS ZÄHLT ALS 
VERNACHLÄSSIGUNG 
VON UNTERHALTSPFLICHTEN? 

Nicht jede verspätete Zahlung ist bereits ein Rechtsfall. Entscheidend ist, ob die unterhaltspflichtige Person zur Zahlung imstande wäre und trotzdem nicht leistet. Wir prüfen die wirtschaftliche Situation der Gegenseite, die Grundlage des bestehenden Unterhaltstitels – Urteil, Konvention oder Eheschutzentscheid – sowie die bisherige Zahlungshistorie, bevor wir die nächsten Schritte festlegen. 

ZIVILRECHTLICHE  DURCHSETZUNG: 
BETREIBUNG & INKASSOHILFE 

Liegt ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vor, leiten wir die Betreibung ein und beantragen bei Bedarf die Lohnpfändung direkt beim Arbeitgeber der unterhaltspflichtigen Person. Parallel dazu klären wir die Unterstützung durch die kantonale Inkassohilfe, welche die Forderung in Ihrem Namen weiterverfolgen kann.

STRAFRECHTLICHE  DIMENSION 

Wer trotz Leistungsfähigkeit die familienrechtliche Unterhaltspflicht verletzt, macht sich nach Art. 217 StGB strafbar. Die Strafverfolgung erfolgt in der Regel auf Antrag der berechtigten Person. Wir prüfen, ob eine Strafanzeige die zivilrechtliche Durchsetzung sinnvoll ergänzt, und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. 

KINDERBELANGE UND
EXISTENZSICHERUNG 

Bleibt der Unterhalt aus, geht es meist unmittelbar um die Existenzsicherung der Kinder. Wir klären, ob eine Alimentenbevorschussung durch den Kanton möglich ist, damit Ihre Kinder nicht unter der Zahlungsmoral der unterhaltspflichtigen Person leiden. Der Kanton übernimmt in diesem Fall die Vorschusszahlung und die weitere Forderungsdurchsetzung. 

INTERNATIONALE KONSTELLATIONEN 

Lebt die unterhaltspflichtige Person im Ausland, wird die Durchsetzung komplexer. Wir stützen uns auf das Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 sowie – innerhalb Europas – auf das Lugano-Übereinkommen, um Schweizer Unterhaltstitel im Ausland durchzusetzen. Unser Partnernetzwerk in über 80 Ländern übernimmt die lokale Umsetzung vor Ort. 

WARUM UNSERE KANZLEI 

Wir kombinieren zivil-, straf- und vollstreckungsrechtliche Instrumente zu einer stimmigen Strategie – und bleiben an Ihrer Seite, bis der Unterhalt tatsächlich bei Ihnen ankommt. Diskret, hartnäckig und mit dem nötigen internationalen Netzwerk im Rücken. 

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HÄUFIGE FRAGEN ZU 
UNTERHALT NICHT BEZAHLT

AB WANN GILT UNTERHALT ALS “NICHT BEZAHLT” IM RECHTLICHEN SINN?

Massgeblich ist nicht allein der Zahlungsverzug, sondern ob die unterhaltspflichtige Person zur Zahlung imstande wäre; wir prüfen dies im Einzelfall. 

Wir prüfen parallel eine Lohnpfändung sowie die kantonale Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung, damit Ihre Kinder auch bei fehlendem Vermögen abgesichert sind. 

Das hängt vom Einzelfall ab; oft ergänzt sie die zivilrechtliche Durchsetzung sinnvoll.

Wir setzen Schweizer Unterhaltstitel über das Haager Unterhaltsübereinkommen und unser internationales Partnernetzwerk auch im Ausland durch.