Scheidungsverfahren

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Wie läuft ein
Scheidungsverfahren
in der Schweiz ab?

Ein Scheidungsverfahren in der Schweiz verläuft entweder einvernehmlich oder streitig. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reichen die Ehegatten eine gemeinsame Vereinbarung über Vermögen, Unterhalt und Kinderbelange ein; das Verfahren dauert oft nur wenige Monate. Bei einer streitigen Scheidung entscheidet das Gericht über die offenen Punkte, was deutlich länger dauern kann. Eine Scheidung ohne gemeinsames Vorgehen setzt in der Regel ein zweijähriges Getrenntleben voraus, bevor eine Scheidungsklage möglich ist. Wir begleiten Mandantinnen und Mandanten durch beide Wege – von der ersten Standortbestimmung über die Verhandlung bis zur gerichtlichen Genehmigung – und sichern dabei international relevante Vermögenswerte frühzeitig ab.

Der Weg im Überblick

Ein Scheidungsverfahren beginnt selten mit einer einzigen Entscheidung, sondern mit einer Phase der Unsicherheit. Wir begleiten diese Phase von Anfang an – mit Diskretion, klarer Strategie und einem Netzwerk, das über die Schweizer Landesgrenzen hinausreicht.

Vor der Einreichung:
Standortbestimmung und Vorbereitung

Bevor ein Verfahren eingeleitet wird, klären wir gemeinsam mit unseren Mandantinnen und Mandanten die Ausgangslage: welches Recht zur Anwendung kommt, welche Vermögenswerte betroffen sind und welche Regelung für gemeinsame Kinder sinnvoll und durchsetzbar ist. Bei internationalen Konstellationen – etwa wenn
ein Ehegatte im Ausland lebt oder Vermögen in mehreren Ländern hält – sichern wir Beweise und Vermögenswerte frühzeitig, bevor die Gegenseite reagieren kann. Diese Vorbereitungsphase entscheidet häufig über den gesamten weiteren Verlauf.

Die einvernehmliche Scheidung

Sind sich beide Ehegatten über die Scheidung als solche sowie über deren Folgen einig – Vermögensteilung, berufliche Vorsorge, nachehelicher Unterhalt und Kinderbelange – reichen wir eine gemeinsame Vereinbarung beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht prüft die Vereinbarung insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Kinder und genehmigt sie in der Regel nach mündlicher Verhandlung. Dieser Weg ist regelmässig schneller, kostengünstiger und diskreter als ein streitiges Verfahren. Wir erarbeiten die Vereinbarung so, dass sie gerichtsfest ist und spätere Abänderungs-streitigkeiten möglichst vermeidet.

Die streitige Scheidung

Besteht keine Einigung – sei es über die Scheidung selbst oder über einzelne Folgen –, wird das Verfahren streitig geführt. Eine Scheidungsklage setzt grundsätzlich voraus, dass die Ehegatten seit zwei Jahren getrennt leben; in Ausnahmefällen ist eine frühere Klage möglich, etwa wenn die Fortsetzung der Ehe unzumutbar ist. In diesem
Verfahren vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten in Verhandlungen und vor Gericht, mit dem Ziel, eine tragfähige Lösung zu erreichen – notfalls auch über mehrere Instanzen bis zum Bundesgericht.

Vorsorgliche Massnahmen 
während des Verfahrens

Während ein Scheidungsverfahren läuft, müssen oft dringende Fragen sofort geregelt werden: Wohnsitz, vorläufiger Unterhalt, Kinderbelange und Nutzung gemeinsamer Vermögenswerte. Wir beantragen die notwendigen vorsorglichen Massnahmen, damit unsere Mandantinnen und Mandanten während des gesamten Verfahrens rechtlich abgesichert sind.

Internationale Konstellationen

Bei Ehen mit Bezug zu mehreren Ländern klären wir zunächst, welches Gericht zuständig ist und welches Recht zur Anwendung kommt – Fragen, die über den weiteren Verfahrensverlauf entscheiden. Unser Netzwerk aus Partnerkanzleien in mehr als 80 Ländern erlaubt es uns, Vermögenswerte weltweit zu identifizieren und zu sichern
sowie ausländische Entscheide in der Schweiz durchzusetzen. Wir sind in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz tätig und keine anonyme Grosskanzlei mit wechselnden Sachbearbeitern: Unsere Mandantinnen und Mandanten sprechen während des gesamten Verfahrens mit denselben Ansprechpersonen.

Situationen

01Vermögensauseinandersetzung

Vertiefung Vermögensfragen im Scheidungsverfahren

02Unterhaltszahlungen

Vertiefung Unterhalt während und nach dem Verfahren

03Kinderbelange & Väterrechte

Vertiefung Regelung der Kinderbelange

04Weltweite Suche/Einfrieren von Vermögenswerten

Bei internationalen Vermögenswerten

05Verfahren im Ausland

Bei Bezug zu ausländischen Urteilen

06Anerkennung & Vollstreckung

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheide in der Schweiz

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HÄUFIGE FRAGEN ZUM
SCHEIDUNGSVERFAHREN

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren in der Schweiz?

Eine einvernehmliche Scheidung mit vollständiger Vereinbarung kann innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden. Ein streitiges Verfahren dauert je nach Komplexität und Instanzenzug deutlich länger.

Für eine einvernehmliche Scheidung ist keine Trennungsfrist erforderlich. Für eine einseitige Scheidungsklage ist grundsätzlich ein zweijähriges Getrenntleben vorausgesetzt, ausser die Fortsetzung der Ehe ist unzumutbar.

Wir beantragen bei Bedarf vorsorgliche Massnahmen, damit Wohnsitz, Betreuung und Unterhalt der Kinder bereits während des laufenden Verfahrens geregelt sind.

Das hängt vom internationalen Zuständigkeitsrecht ab. Wir klären die Zuständigkeit frühzeitig und sichern bei Bedarf Vermögenswerte über unser internationales Partnernetzwerk. 

Die Kosten hängen vom gewählten Verfahren, dem Streitwert und dem Aufwand ab. Wir besprechen die zu erwartenden Kosten transparent im Erstgespräch.

Wesentliche Änderungen der Verhältnisse können eine spätere Abänderung von Unterhalt oder Kinderbelangen rechtfertigen. Wir prüfen dies im Einzelfall.