Schweizer
Rechtsgutachten
SCHWEIZER
RECHTSGUTACHTEN:
EXPERTISE FÜR AUSLÄNDISCHE
GERICHTE UND KANZLEIEN
Ausländische Gerichte, Schiedsgerichte und Kanzleien benötigen in grenzüberschreitenden Familienverfahren regelmässig ein fundiertes Gutachten zum Schweizer Recht – etwa zu Güterrecht, Unterhalt, Kinderbelangen oder Erwachsenenschutz. Wir erstellen solche Rechtsgutachten gerichtsfest und methodisch nachvollziehbar, gestützt auf unsere Tätigkeit als Autor des Schweiz-Kapitels im ICLG Family Law und auf über zehn Jahre Lehrtätigkeit an schweizerischen und ausländischen Universitäten. Ein Rechtsgutachten beantwortet konkrete, vom Auftraggeber definierte Rechtsfragen – von der Auslegung einer Norm bis zur Einordnung der schweizerischen Praxis – und dient als Entscheidungsgrundlage für ein Verfahren, das nicht in der Schweiz, sondern im Ausland geführt wird.
Kontakt: contact@alkatout-legal.ch | +41 22 512 04 05
WER BRAUCHT EIN SCHWEIZER
RECHTSGUTACHTEN?
Ein Rechtsgutachten zum Schweizer Familienrecht wird typischerweise angefragt, wenn ein ausländisches Gericht oder Schiedsgericht über einen Sachverhalt mit Schweizer Bezug entscheiden muss – etwa weil eine Partei in der Schweiz wohnt, Vermögen in der Schweiz liegt oder ein schweizerisches Urteil oder ein Ehevertrag zur Debatte steht. Ebenso häufig sind ausländische Kanzleien Auftraggeberinnen, die für ihre eigene Mandantschaft eine belastbare Einschätzung zur schweizerischen Rechtslage benötigen, bevor sie im Ausland weiterverfahren. In beiden Fällen ist der Partner nicht die Privatperson, sondern eine Institution oder ein Berufskollege im Ausland.
THEMENFELDER EINES
RECHTSGUTACHTENS
Rechtsgutachten zum Schweizer Familienrecht behandeln regelmässig folgende Schwerpunkte:
Das Güterrecht und die Wirkung internationaler Eheverträge
Die Berechnung und Durchsetzbarkeit von Unterhaltsansprüchen nach Schweizer Recht
Fragen der elterlichen Sorge und weiterer Kinderbelange
Den Erwachsenenschutz einschliesslich Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
Verfahrensrechtliche Fragen wie die Zuständigkeit schweizerischer Behörden oder die Anerkennungsfähigkeit eines schweizerischen Entscheids im Ausland.
Jedes Gutachten ist exakt auf die konkret gestellte Frage zugeschnitten – wir formulieren keine allgemeinen Rechtsauskünfte, sondern gerichtsfeste, begründete Antworten.
WIE EIN RECHTSGUTACHTEN
ENTSTEHT
Am Anfang steht die präzise Definition der Beweisfrage durch den Auftraggeber – das Gericht, das Schiedsgericht oder die auftraggebende Kanzlei. Darauf folgt die vertiefte Recherche der einschlägigen Gesetzesgrundlagen, der Rechtsprechung des Bundesgerichts und der herrschenden Lehre. Das Gutachten selbst ist methodisch klar aufgebaut, nachvollziehbar begründet und in der Regel zweisprachig oder auf Wunsch direkt in der Verfahrenssprache des ausländischen Forums verfasst. Wo nötig, stehen wir für Rückfragen des Gerichts oder für eine ergänzende mündliche Erläuterung zur Verfügung.
INTERNATIONALE REICHWEITE UND
LÄNDERBEZUG
Falls in umgekehrter Richtung in Ihrem Schweizer Fall ein ausländisches Rechtsgutachten benötigt wird, können Sie auch hierbei auf uns zählen. Wir mobilisieren unser weltweites Netzwerk von Partnerkanzleien und leiten alles in die Wege, damit Ihr Verfahren in der Schweiz unterstützt wird.
WARUM UNSERE KANZLEI
Ein Rechtsgutachten trägt nur so weit, wie die Autorität dahinter reicht. Wir sind ausschliesslich auf Familienrecht spezialisiert – keine Nebentätigkeit, sondern der einzige Tätigkeitsbereich der Kanzlei. Als Autor des Schweiz-Kapitels im ICLG Family Law, langjähriger Dozent für Recht an schweizerischen und ausländischen Universitäten und Mitglied der International Academy of Family Lawyers (IAFL) verfügen wir über die fachliche Sichtbarkeit, auf die sich Gerichte und Kanzleien im Ausland verlassen.
Das heisst für Sie als Auftraggeber: keine anonyme Grosskanzlei, sondern eine persönlich verantwortete, strategisch durchdachte Antwort auf Ihre konkrete Rechtsfrage – diskret erarbeitet und, wo Ihr Verfahren es verlangt, in enger Abstimmung mit unserem Partnernetzwerk in mehr als 80 Ländern. Ist Eile geboten, weil eine Frist im ausländischen Verfahren läuft, handeln wir unmittelbar.
ABLAUF & VERTRAULICHKEIT
Die Auftragserteilung erfolgt formlos per E-Mail oder Telefon. Wir klären die Beweisfrage, den Zeitrahmen und das Format mit dem Auftraggeber ab, bevor die eigentliche Bearbeitung beginnt. Selbstverständlich behandeln wir sämtliche Unterlagen und Hintergründe des zugrundeliegenden ausländischen Verfahrens streng vertraulich – unabhängig davon, ob der Auftraggeber ein Gericht, ein Schiedsgericht oder eine Kanzlei ist.

Ihre Anfrage
Sie erhalten eine zeitnahe Rückmeldung.
HÄUFIGE FRAGEN ZUM
SCHWEIZER RECHTS-GUTACHTEN
In der Regel ausländische Gerichte und Schiedsgerichte, die über einen Sachverhalt mit Schweizer Bezug entscheiden müssen, sowie ausländische Kanzleien, die für ihre Mandantschaft eine belastbare Einschätzung der schweizerischen Rechtslage benötigen. Wir arbeiten in diesen Fällen für die Institution oder den Berufskollegen im Ausland.
In der Regel in der Verfahrenssprache des ausländischen Forums oder zweisprachig, je nach Wunsch des Auftraggebers. Massgeblich ist, dass das Gutachten für das ausländische Gericht oder Schiedsgericht unmittelbar verwendbar ist.
Das hängt von der Komplexität der Beweisfrage und dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitrahmen ab. Nach der Klärung der Fragestellung nennen wir einen konkreten Liefertermin; bei fristgebundenen ausländischen Verfahren richten wir uns nach der prozessualen Dringlichkeit.
Ja. Auf Wunsch ergänzen wir das schriftliche Gutachten um eine mündliche Erläuterung oder beantworten Rückfragen des Gerichts, des Schiedsgerichts oder der auftraggebenden Kanzlei im weiteren Verfahrensverlauf.