Ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts (TF 5A_550/2019) verdeutlicht die Hürden bei der Bewertung von Kunstsammlungen im Familienrecht. Im Scheidungsstreit eines Ehepaares ordnete das Gericht wertvolle Werke unter anderem von Anker und Harlamoff juristisch als „Hausrat“ ein und sprach der Ehefrau die Hälfte des Marktwertes zu.
Da der Ehemann die Werke behalten wollte, ermittelte ein Gutachter deren Wert. Die Ehefrau focht die Schätzung mithilfe von Artnet-Auktionsdaten an, die teils um 1000 % höhere Preise zeigten. Das Bundesgericht wies die Beschwerde jedoch ab: Kunstwerke seien Unikate ohne festen Durchschnittspreis, weshalb Marktdaten ein gerichtliches Gutachten nicht ersetzen können. Der Fall zeigt eindringlich, wie wichtig präzise Regelungen und Werterfassungen in Eheverträgen sind.
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