Ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts sorgt für wichtige Änderungen bei den Steuern im Zusammenhang mit Familienrecht. In seinem Beitrag für Le Temps erläutert Josef Alkatout die Tragweite dieser Entscheidung: Anwaltskosten, die entstehen, um Kindes- oder Ehegattenunterhalt durchzusetzen oder zu sichern, gelten steuerlich nicht mehr als abzugsfähige Gewinnungskosten. Diese Neuregelung stellt Betroffene vor finanzielle Herausforderungen und macht eine vorausschauende rechtliche sowie steuerliche Beratung bei Trennungen und Scheidungen noch entscheidender.
Steuerrecht: Anwaltskosten bei Unterhaltsverfahren nicht mehr abziehbar

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