In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Schweizer Bundesgericht entschieden, dass der Personenstandsregister-Eintrag weiterhin strikt binär bleibt und somit kein „drittes Geschlecht“ oder der Verzicht auf eine Geschlechtsangabe vorgesehen ist. In seinem Meinungsbeitrag für die Tribune de Genève analysiert Josef Alkatout die juristischen Hintergründe und gesellschaftlichen Implikationen dieser Grundsatzentscheidung. Er beleuchtet dabei das Spannungsfeld zwischen den verfassungsrechtlichen Vorgaben, der bestehenden Gesetzgebung und den internationalen Entwicklungen bezüglich der Anerkennung diverser Geschlechtsidentitäten.
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Rechtliche Einordnung: Bundesgericht entscheidet über binäres Geschlechtermodell

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