Josef Alkatout, Abteilung für Familienrecht, äußert sich in der „Tribune de Genève“ zum Urteil 5A_127/2023 des Schweizer Bundesgerichts, das den Begriff „Konkubinat“ oder „Ehe ohne Trauschein“ nach einer Scheidung neu definiert.
In diesem Urteil hat das Bundesgericht die Kriterien für die Einstufung von Konkubinat als „qualifiziert“ verschärft, wodurch Unterhaltszahlungen eingestellt werden könnten. Konkret führte die finanzielle Unabhängigkeit und das Fehlen gegenseitiger wirtschaftlicher Unterstützung dazu, dass der Antrag des ehemaligen Ehemanns auf Einstellung der Unterhaltszahlungen abgelehnt wurde, obwohl die Unterhaltsberechtigte die Haushaltskosten zu gleichen Teilen mit ihrem neuen Partner teilte.
Somit scheint das Gericht das traditionelle Ehemodell zu bevorzugen, was die Anerkennung einer qualifizierten Lebensgemeinschaft besonders schwierig macht.



