In der „Tribune de Genève“ und im „Echo Magazine“ befasst sich Josef Alkatout mit der rechtlichen Frage des Rechts von Großeltern, den Kontakt zu ihren Enkelkindern aufrechtzuerhalten.
Zwar haben Großeltern in der Schweiz – anders als in Ländern wie Deutschland, Frankreich oder Kanada – keine ausdrücklichen gesetzlichen Rechte auf Umgang mit ihren Enkelkindern, doch hat ein aktuelles Urteil (5A_359/2024 vom 14. Oktober 2024) des Schweizer Bundesgerichts zugunsten der Großeltern entschieden.
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