In einem Beitrag in der Zeitung „Le Temps“ erörtert Josef Alkatout das Urteil 5A_755/2020 des Bundesgerichts vom 16. März 2021, mit dem der Begriff der gleichgeschlechtlichen Elternschaft neu definiert wird. Er weist darauf hin, dass das Wohl des Kindes an die Stelle der Blutsverwandtschaft als entscheidendes Kriterium für die Gewährung des Umgangsrechts tritt.
Das Schweizer Bundesgericht definiert den Begriff der gleichgeschlechtlichen Elternschaft neu

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